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Bundessiegerzuchtschau 2010 in Nürnberg (09/10)
Hier finden Sie alle Ergebnisse.
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SV-HG (08/10)
Wichtiger Hinweis für alle SV-Media-Kunden
Aufgrund der großen Nachfrage sind wir während der Live-Events an allen Veranstaltungstagen für Sie unter der Telefonnr.: 0821 74002-22 oder eMail: webmaster@schaeferhunde.de zu erreichen.
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Bundessiegerzuchtschau 2010 in Nürnberg - Einladung! (08/10)
Wir möchten noch einmal darauf hinweisen, dass der Vereinszuchtwart Reinhardt Meyer anlässlich des Begrüßungsabend der Bundessiegerzuchtschau am Samstag, den 04. September 2010 in Nürnberg aktuell über das Thema
"Erkenntnisse aus der Bewegungsstudie an der Universität Jena und ihre Bedeutung für die Zucht des Deutschen Schäferhundes"
sprechen wird.
Allen Interessierten wird empfohlen, die für die Zukunft richtungsweisenden Ausführungen des Vereinszuchtwartes nicht zu versäumen.
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OG Ketsch e.V. (08/10)
Einladung zur SV-Deutsche Meisterschaft im Bereich Agility
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SV-HG (08/10)
Änderung des Rassestandards in Bezug auf die Haarart „Langstockhaar mit Unterwolle“
Aufgrund der Beschlussfassung in der Bundesversammlung 2008 und 2009 hat der SV Antrag an die FCI gestellt, im Rassestandard des Deutschen Schäferhundes Hunde mit der Haarart „Langstockhaar mit Unterwolle“ als eigene Varietät aufzunehmen.
Die FCI hat nunmehr diesem Antrag mit Wirkung ab 1.1.2011 zugestimmt.
Diese bedeutet, dass ab 1.1.2011 Deutsche Schäferhunde mit der Haarart „Langstockhaar mit Unterwolle“
- auf Körungen teilnehmen können,
- auf Zuchtschauen teilnehmen können. Die Veranstalter können eigene Klassen für Hunde mit dieser Haarart einrichten. Es ist nicht möglich, gemischte Klassen mit stockhaarigen und lang-stockhaarigen Hunden zu installieren,
- zur Zucht zugelassen sind. Hier ist zu beachten, dass Paarungen nur zwischen Hunden mit gleicher Haarart zugelassen sind (Stockhaar mit Stockhaar, Langstockhaar mit Langstock-haar). Paarungen zwischen stockhaarigen und langstockhaarigen Hunden sind nicht zulässig.
Nachstehend finden Sie zur Ihrer weiteren Information die geänderte Fassung des Rassestandards:
1. Haarkleid, Unterpunkt „Beschaffenheit des Haares“
Neue Fassung:
Haar: Der Deutsche Schäferhund wird in den Haarvarietäten Stockhaar und Langstockhaar – beide mit Unterwolle – gezüchtet.
Stockhaar:
Das Deckhaar soll möglichst dicht, gerade harsch und fest anliegend sein. Am Kopf einschließ-lich des Ohrinnern, an der Vorderseite der Läufe, an Pfoten und Zehen kurz, am Hals etwas länger und stärker behaart. An der Rückseite der Läufe verlängert sich das Haar bis zum Vor-fußwurzelgelenk bzw. bis zum Sprunggelenk, an der Rückseite der Keulen bildet es mäßige Hosen.
Langstockhaar:
Das Deckhaar soll lang, weich und nicht fest anliegend sein, mit Fahnen an Ohren und Läufen, buschige Hosen und buschige Rute mit Fahnenbildung nach unten. Am Kopf einschließlich des Ohrinnern, an der Vorderseite der Läufe, an Pfoten und Zehen kurz, am Hals länger und stärker behaart, nahezu eine Mähne bildend. An der Rückseite der Läufe verlängert sich das Haar bis zum Vorderfußwurzelgelenk bzw. bis zum Sprunggelenk und bildet an der Rückseite der Keulen deutliche Hosen.
2. Ausschließende Fehler
Neue Fassung:
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k) Langstockhaar ohne Unterwolle
Bitte beachten Sie hierzu auch die Zuchtschau-, Zuchtordnung und Körordnung auf unsere Homepage, die bereits die neuen Bestimmungen enthält.
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SV-HG (07/10)
Informationen zum geänderten Ablauf des DNA-Verfahrens.
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PUSCH-Version 2010 3.04 (07/10)
An alle PUSCH-Anwender der Version 2010 3.03 - hier steht für Sie eine neue Version 3.04 (Update) zum Download bereit.
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SV-IDA 2010 1.03 (07/10)
An alle SV-IDA-Anwender der Version 2010 1.01 - hier steht für Sie eine neue Version 2010 1.03 zum Download bereit.
Alle bisher erfassten Daten bleiben erhalten.
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SV-HG (07/10)
Anerkennung des ED-Befundes aus Griechenland
Wir möchten darauf hinweisen, dass die ED-Befunde aus Griechenland, die von Herrn Prof. Brass ausgewertet worden sind, anerkannt werden. Sollten Sie einen Hund mit einem ED-Befund aus Griechenland haben, bitten wir Sie, bevor Sie diesen Hund zur Körung bzw. Zuchtschau vorführen oder zur Zucht einsetzen, mit der Hauptgeschäftsstelle Rücksprache zu halten, ob es sich um einen anerkannten Befund handelt.
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SV-HG (05/10)
Das Oberlandesgericht München hat am 06.05.2010 in zwei Berufungsverfahren verhandelt. Die beiden Berufungen wurden zurückgewiesen und in der mündlichen Verhandlung ausgeführt, dass die Bestimmung unter § 9 (5) b) der Satzung des Hauptvereins rechtlich nicht zu beanstanden ist.
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